
Gold für TENZ Transportmedia Award 2026
Die Verordnung (EU) 2023/956 über den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) trat am 1. Oktober 2023 in Kraft. Ab Januar 2024 müssen alle EU-Importeure den Meldepflichten nachkommen. Ab Januar 2026 sind zusätzliche Berichtsanforderungen zu erfüllen, und es müssen CBAM-Zertifikate erworben werden.





















